Garantie und Gewährleistung –
ein Thema, dem private Verkäufer gern aus dem Weg gehen würden. Allerdings
sollte man sich vor der Unterschrift des Kaufvertrages auch von der
Händlerseite etwas genauer mit diesem Thema auseinandersetzen, denn nicht immer
sind die späteren Ansprüche des Käufers unberechtigter Natur.
Gegenüber einem gewerblichen
Händler haben private Verkäufer
eines Ankaufs von Altautos den großen Vorteil, dass sich die einjährige Gewährleistung,
welche seit 2002 zur Pflicht geworden ist, unter Umständen umgehen lässt.
Hierzu muss im Kaufvertrag ausdrücklich ein Ausschluss der Sachmängelhaftung
erwähnt werden. Eine Haftungsbeschränkung bedarf unbedingt dieser schriftlichen
Form, da andere Formulierungen, unter dem Motto: „Gekauft wie gesehen“, sich
vor Gericht immer wieder als anfechtbar erwiesen haben. Fehlt in dem
Kaufvertrag zu einem Gebrauchtwagen die Ausschlussklausel, haftet der Verkäufer
für alle Mängel, die zum Zeitpunkt des Verkaufs bereits Bestand hatten. Ein
solches Versäumnis ist am Ende nicht nur ärgerlich, sondern kann die
Haushaltskasse auch erheblich belasten. Wer eine Haftung bei Privatgeschäften
also ausschließen will, sollte unbedingt auf eine entsprechende Klausel achten.
Dabei gilt es allerdings auch
zu bedenken, dass nicht alle Ansprüche durch die Haftungsbeschränkung
erlöschen, denn werden schwerwiegende Mängel verschwiegen, bleibt die Haftung
bestehen. Dazu zählt unter anderem, wenn Unfallschäden unerwähnt bleiben oder
gar vertuscht werden. Für kleinere Bagatellschäden gilt diese Regelung der
arglistigen Täuschung nicht, erst auf Nachfragen des Käufers hat der Besitzer
eines Gebrauchtwagens auf die kleineren Blessuren der Vergangenheit
hinzuweisen.
Bei Geschäften auf dem Markt
mit Ankauf von Altautos sind häufig die Käufer Opfer unseriöser Anbieter, die
so manchen Totalschaden als gepflegtes Garagenfahrzeug an den Mann bringen.
Aber auch Verkäufer müssen immer wieder damit rechnen, an den einen oder
anderen dubiosen Geschäftemacher zu geraten. Ein paar Tipps sollen dabei
helfen, wenigstens einige der gängigen Tricks dieser schwarzen Schafe zu
erkennen.
Verlockende Angebote der
Käufer, die einen hohen Preis versprechen, wirken zwar im ersten Moment auf
jeden privaten Verkäufer anziehend. Aber Vorsicht ist immer dann geboten, wenn
die Überstellung des Gebrauchtwagens durch den Vorbesitzer erfolgen soll. Hier
wartet mitunter nach einer langen Autofahrt die böse Überraschung in Form einer
technischen Überprüfung. Und nach deren Ende zahlt der Käufer nicht mehr den
ausgemachten Preis, sondern besteht auf ein niedrigeres Angebot. Gibt der
Verkäufer hier nach, hat diese Masche wieder einmal ihren Erfolg bewiesen. Auf
Angebote mit einem verlockenden Kaufpreis sollte deshalb mit einer gesunden
Skepsis reagiert werden.
Eine weitere Falle für jeden Privatverkäufer
sind Händler, die zwar vorgeben, bereits einen Käufer für das Fahrzeug
gefunden zu haben, aber trotz allem Gebühren als Vorleistung verlangen. Dazu
zählt zum Beispiel eine Pauschale für die Probefahrt oder eine Standgebühr. In
diesen Fällen sollte man lieber dankend ablehnen und sich nach weiteren
Kaufinteressenten umsehen, denn in den Verträgen verbergen sich oft noch
zusätzliche Kosten, welche über die bereits geleisteten Gebühren noch weit
hinausgehen. Auch als Verkäufer sollte man Angebote und Wünsche potenzieller
Käufer kritisch hinterfragen.