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Haftung beim Verkauf des Gebrauchtwagens

Garantie und Gewährleistung – ein Thema, dem private Verkäufer gern aus dem Weg gehen würden. Allerdings sollte man sich vor der Unterschrift des Kaufvertrages auch von der Händlerseite etwas genauer mit diesem Thema auseinandersetzen, denn nicht immer sind die späteren Ansprüche des Käufers unberechtigter Natur. 

Gegenüber einem gewerblichen Händler haben private Verkäufer eines Ankaufs von Altautos den großen Vorteil, dass sich die einjährige Gewährleistung, welche seit 2002 zur Pflicht geworden ist, unter Umständen umgehen lässt. Hierzu muss im Kaufvertrag ausdrücklich ein Ausschluss der Sachmängelhaftung erwähnt werden. Eine Haftungsbeschränkung bedarf unbedingt dieser schriftlichen Form, da andere Formulierungen, unter dem Motto: „Gekauft wie gesehen“, sich vor Gericht immer wieder als anfechtbar erwiesen haben. Fehlt in dem Kaufvertrag zu einem Gebrauchtwagen die Ausschlussklausel, haftet der Verkäufer für alle Mängel, die zum Zeitpunkt des Verkaufs bereits Bestand hatten. Ein solches Versäumnis ist am Ende nicht nur ärgerlich, sondern kann die Haushaltskasse auch erheblich belasten. Wer eine Haftung bei Privatgeschäften also ausschließen will, sollte unbedingt auf eine entsprechende Klausel achten.

Dabei gilt es allerdings auch zu bedenken, dass nicht alle Ansprüche durch die Haftungsbeschränkung erlöschen, denn werden schwerwiegende Mängel verschwiegen, bleibt die Haftung bestehen. Dazu zählt unter anderem, wenn Unfallschäden unerwähnt bleiben oder gar vertuscht werden. Für kleinere Bagatellschäden gilt diese Regelung der arglistigen Täuschung nicht, erst auf Nachfragen des Käufers hat der Besitzer eines Gebrauchtwagens auf die kleineren Blessuren der Vergangenheit hinzuweisen.

Bei Geschäften auf dem Markt mit Ankauf von Altautos sind häufig die Käufer Opfer unseriöser Anbieter, die so manchen Totalschaden als gepflegtes Garagenfahrzeug an den Mann bringen. Aber auch Verkäufer müssen immer wieder damit rechnen, an den einen oder anderen dubiosen Geschäftemacher zu geraten. Ein paar Tipps sollen dabei helfen, wenigstens einige der gängigen Tricks dieser schwarzen Schafe zu erkennen. 

Verlockende Angebote der Käufer, die einen hohen Preis versprechen, wirken zwar im ersten Moment auf jeden privaten Verkäufer anziehend. Aber Vorsicht ist immer dann geboten, wenn die Überstellung des Gebrauchtwagens durch den Vorbesitzer erfolgen soll. Hier wartet mitunter nach einer langen Autofahrt die böse Überraschung in Form einer technischen Überprüfung. Und nach deren Ende zahlt der Käufer nicht mehr den ausgemachten Preis, sondern besteht auf ein niedrigeres Angebot. Gibt der Verkäufer hier nach, hat diese Masche wieder einmal ihren Erfolg bewiesen. Auf Angebote mit einem verlockenden Kaufpreis sollte deshalb mit einer gesunden Skepsis reagiert werden.

Eine weitere Falle für jeden Privatverkäufer sind Händler, die zwar vorgeben, bereits einen Käufer für das Fahrzeug gefunden zu haben, aber trotz allem Gebühren als Vorleistung verlangen. Dazu zählt zum Beispiel eine Pauschale für die Probefahrt oder eine Standgebühr. In diesen Fällen sollte man lieber dankend ablehnen und sich nach weiteren Kaufinteressenten umsehen, denn in den Verträgen verbergen sich oft noch zusätzliche Kosten, welche über die bereits geleisteten Gebühren noch weit hinausgehen. Auch als Verkäufer sollte man Angebote und Wünsche potenzieller Käufer kritisch hinterfragen.